„Geht's auch ohne Rechnung?“ Was Schwarzarbeit Handwerker wirklich kostet.
Die Frage kommt freundlich und meistens vom Privatkunden. Wer Ja sagt, ist billiger. Wir zeigen ohne erhobenen Zeigefinger, was das Ja Ihre Kunden und Sie kostet, und mit welchem Argument Sie die Rechnung verkaufen.
Unten finden Sie Zahlen und Regeln aus Gesetzen und von Behörden. Bei jedem Punkt steht ein Link zur Quelle, damit Sie es selbst prüfen können.
Die Frage, die jeder kennt
„Geht's auch ohne Rechnung?“ Diese Frage hören viele Handwerker, meistens von Privatkunden und meistens ganz freundlich. Wer Ja sagt, ist für den Kunden billiger. Wer Nein sagt, verliert manchmal den Auftrag.
Der Druck ist echt. Im Jahr 2025 registrierten die Amtsgerichte 24.064 Unternehmensinsolvenzen, 10,3 % mehr als im Vorjahr. Im Baugewerbe waren es 104 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen, der dritthöchste Wert aller Wirtschaftsbereiche[4].
Dieser Artikel ist für die, die ordentlich arbeiten und trotzdem mit dem Preis kämpfen. Er beantwortet eine Frage: Was kostet das Ja wirklich, Ihren Kunden und Sie? Bei jedem Punkt steht die Quelle, damit Sie es selbst nachlesen können.
Was das Gesetz unter Schwarzarbeit versteht
Schwarzarbeit ist mehr als Arbeit ohne Rechnung. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zählt fünf Fälle auf, in denen jemand Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei[5]:
- Sozialversicherung: als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt[5].
- Steuern: als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten aus dieser Arbeit nicht erfüllt[5].
- Sozialleistungen: als Empfänger von Sozialleistungen die Arbeit dem Leistungsträger nicht mitteilt[5].
- Gewerbe: den Beginn seines Betriebs nicht beim Gewerbeamt anzeigt (§ 14 GewO) oder ohne die nötige Reisegewerbekarte arbeitet[5].
- Handwerksrolle: ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein[5].
Wichtig: Schwarzarbeit leistet nach dem Gesetz nicht nur, wer die Arbeit macht, sondern auch, wer sie ausführen lässt[5].
Keine Schwarzarbeit ist Hilfe, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet ist: von Angehörigen, aus Gefälligkeit, als Nachbarschaftshilfe oder als Selbsthilfe beim Bau. Als nicht auf Gewinn gerichtet gilt vor allem eine Tätigkeit gegen geringes Entgelt[5].
Wie verbreitet ist Schwarzarbeit?
Genau weiß es niemand. Die Europäische Arbeitsbehörde schreibt in ihrem Bericht über Deutschland, dass sich Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit nicht verlässlich messen lassen, weil sie im Verborgenen stattfindet[3].
Es gibt Schätzungen. Nach einer Methode, die amtliche Statistiken miteinander vergleicht, waren 2019 in Deutschland 3,9 % der Arbeit im privaten Sektor nicht angemeldet, 2013 waren es 4,4 %[3]. Bei Selbständigen lag der Anteil bei 15,9 % ihrer Arbeit[3].
In der Eurobarometer-Umfrage 2019 gaben 3 % der Befragten in Deutschland an, in den letzten zwölf Monaten selbst schwarzgearbeitet zu haben[3]. Solche direkten Umfragen erfassen eher zu wenig, schreibt die Behörde[3].
Was der Zoll kennt, ist das, was er bei Kontrollen findet. 2025 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit rund 25.800 Arbeitgeber und leitete rund 98.200 Strafverfahren und mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der aufgedeckte Schaden lag bei rund 675 Millionen Euro, die Freiheitsstrafen summierten sich auf knapp 1.200 Jahre[1].
Der Bau steht dabei im Mittelpunkt. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, einschließlich Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerk, leitete der Zoll 2025 über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Rund 60 % der festgestellten Schadenssumme entfielen auf die Baubranche[2].
Was es Ihre Kunden kostet
Ohne Rechnung verliert der Kunde mehr, als er spart: Gewährleistung, Steuerbonus und im schlimmsten Fall Geld für ein Bußgeld.
- Keine Mängelansprüche: Mängel kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Werkvertrag rechtmäßig ist. Ein Vertrag, der gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstößt, ist es nicht. So hat es der Bundesgerichtshof 2013 entschieden, schreibt der Zoll[6].
- Kein Steuerbonus: Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt zieht das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten von der Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung und eine Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt[7].
- Bußgeld: Wer Schwarzarbeit in Auftrag gibt, handelt ordnungswidrig. Der Zoll nennt eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro[6]; im Gesetz gilt das für Aufträge in erheblichem Umfang[5].
- Rechnung aufheben: Wer als Privatperson Arbeiten am Grundstück ausführen lässt, muss die Rechnung oder einen Zahlungsbeleg zwei Jahre aufbewahren. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden[8].
Was es Sie kostet
Für Sie geht es um mehr als Steuern. Mit einer Abrede ohne Rechnung verlieren Sie den Anspruch auf Ihr eigenes Geld.
- Kein Anspruch auf Bezahlung: Vereinbaren Sie, ganz oder teilweise ohne Rechnung zu arbeiten, um den Umsatz vor dem Finanzamt zu verheimlichen (Schwarzgeldabrede), ist der ganze Werkvertrag nichtig. Sie können dann weder die vereinbarte Zahlung noch den Wert der schon geleisteten Arbeit verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden[6].
- Falsche Belege: Wer einen Beleg ausstellt, der eine Leistung nur vortäuscht, und damit Schwarzarbeit ermöglicht, riskiert eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro[5].
- Gewerbeanzeige und Handwerksrolle: Wer in erheblichem Umfang arbeitet, ohne das Gewerbe angezeigt zu haben oder ohne die nötige Eintragung in der Handwerksrolle, riskiert bis zu 50.000 Euro[5].
- Öffentliche Aufträge: Wer wegen bestimmter Verstöße, etwa vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt oder zu einer Strafe von mehr als drei Monaten oder mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, soll bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden[5].
- Rechnungspflicht: Für steuerpflichtige Arbeiten an Haus oder Grundstück eines Privatkunden schreiben Sie binnen sechs Monaten eine Rechnung und weisen darauf hin, dass der Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss. Wer keine oder zu spät eine Rechnung ausstellt, riskiert bis zu 5.000 Euro[8].
Das Argument für die Rechnung
Das stärkste Argument für die Rechnung ist das Geld des Kunden selbst: 20 % der Arbeitskosten zieht das Finanzamt von seiner Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr[7]. Wie viel er genau spart, hängt von seiner Steuer ab. Das rechnet er mit seinem Steuerberater oder in der Steuererklärung aus, nicht Sie.
Damit es für ihn klappt, zählen zwei Dinge: Die Arbeitskosten müssen sich aus der Rechnung ablesen lassen, getrennt vom Material; Maschinen- und Fahrtkosten zählen zu den Arbeitskosten. Und er muss überweisen, nicht bar zahlen[7].
Und für Sie: Mit Rechnung und Überweisung haben Sie einen Anspruch, den Sie durchsetzen können. Ohne Rechnung haben Sie nur ein Versprechen[6].
Meisterpflicht: auch das zählt
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, leistet nach dem Gesetz Schwarzarbeit, auch wenn er jede Rechnung schreibt[5].
Die zulassungspflichtigen Handwerke stehen in Anlage A der Handwerksordnung, darunter Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Stuckateure, Maler und Lackierer, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Tischler sowie Fliesen-, Platten- und Mosaikleger[9]. Selbständig betreiben darf sie nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist[9].
Ohne Meisterbrief gibt es einen Weg für erfahrene Gesellen: Mit Gesellenprüfung und sechs Jahren Tätigkeit im Handwerk, davon vier in leitender Stellung, gibt es eine Ausübungsberechtigung[9]. Für den Betrieb ohne Eintragung sieht die Handwerksordnung eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro vor[9].
Auch der Kunde ist betroffen: Wer als Privatperson wissentlich jemanden beauftragt, der ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung betreibt, handelt ebenfalls ordnungswidrig[6].
Drei Irrtümer
Diese drei Sätze hört man auf vielen Baustellen. Was dran ist:
- Irrtum: „Ohne Rechnung ist es für beide billiger.“
- Tatsächlich: Der Kunde verliert den Steuerbonus auf die Arbeitskosten[7] und seine Mängelansprüche[6]. Sie verlieren den Anspruch auf Ihr Geld[6].
- Irrtum: „Unter Nachbarn ist das immer erlaubt.“
- Tatsächlich: Nur wenn die Hilfe nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet ist, etwa gegen geringes Entgelt[5]. Wer regelmäßig für Geld arbeitet, leistet keine Nachbarschaftshilfe.
Was Bidmio dabei kann und was nicht
Bidmio bringt Ihnen keine Kunden, die mehr zahlen, und hält niemanden auf, der billiger anbietet. Es macht die Arbeit mit Rechnung aber schneller: ein Angebot, das der Kunde digital freigibt, die Rechnung aus Stunden und Leistungen des Auftrags, auf Wunsch mit GiroCode für die Überweisung, und offene Posten auf einen Blick. Tarif Einzelunternehmen: 19 €/Monat.
Ehrlich gesagt: Eine E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellt Bidmio heute nicht.
Weiterlesen und nachrechnen
- Pflichten und Rechte im Handwerk: sieben Fragen, danach sehen Sie nur, was für Ihren Betrieb gilt.
- Stundensatz-Rechner: was Ihre Stunde mit Rechnung kosten muss.
- Belege, Fristen, Steuerberater: Rechnungspflichten und E-Rechnung im Detail.
Mit Rechnung haben Sie einen Anspruch. Ohne Rechnung haben Sie ein Versprechen.
Quellen
Jede Zahl und jede Regel im Artikel hat in eckigen Klammern die Nummer ihrer Quelle. Alle Links haben wir zuletzt am 24.10.2026 geprüft. Zahlen und Regeln geben wir so wieder, wie die Quelle sie nennt.
- [1]Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls legt Jahresbilanz 2025 vor (Pressemitteilung vom 20.02.2026). Zoll (Generalzolldirektion), 2026.
- [2]Zoll überprüft das Baugewerbe (Pressemitteilung vom 10.03.2026). Zoll (Generalzolldirektion), 2026.
- [3]Factsheet on undeclared work – Germany. Europäische Arbeitsbehörde (ELA), 2023.
- [4]Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025: +10,3 % zum Vorjahr (Pressemitteilung Nr. 085 vom 13.03.2026). Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026.
- [5]Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Fassung vom 12.05.2026. Rechtsinformationsportal des Bundes, 2026.
- [6]Privatperson als Auftraggeber. Zoll (Generalzolldirektion), abgerufen 2026.
- [7]Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Steuerermäßigung nach § 35a EStG). Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, abgerufen 2026.
- [8]Umsatzsteuergesetz (UStG), Fassung vom 29.06.2026. Rechtsinformationsportal des Bundes, 2026.
- [9]Handwerksordnung (HwO) mit Anlage A, Fassung vom 20.07.2026. Rechtsinformationsportal des Bundes, 2026.
